Versandinformationen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GJB
Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungsförderung e.V.
Projekt zweitleser.de
Ulmer Straße 173
70188 Stuttgart
e-mail:info@zweitleser.de
§ 1 Geltung der AGB / Identität und Anschrift
1. Der Kunde akzeptiert die nachstehenden AGB für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Es gelten ausschließlich
die AGB des Anbieters. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbeziehungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Sämtliche Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den diesen zugrundeliegenden
Verträgen können schriftlich oder per E-Mail beim Anbieter vorgebracht werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Online-Darstellung unseres Sortiments stellt kein
bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an uns schickt,
gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung
über die Annahme dieses Angebots vor.
2. Bestellungen gelten als angenommen, wenn die Lieferung
und Berechnung an den Besteller erfolgt und/oder wenn der Auftrag dem Besteller
in Textform bestätigt wird. Soweit eine Bestellung eines Kunden nicht
angenommen wird, wird ihm dies innerhalb 5 Tagen nach Zugang mitgeteilt.
§ 3 Lieferbedingungen
(1) Der Vertragsgegenstand ist vom Verkäufer nach
Zahlungseingang bis spätestens eine Woche nach Zahlungseingang an den Käufer zu
übergeben.
(2) Verletzt der Käufer schuldhaft seine vertraglichen
Mitwirkungspflichten oder kommt er in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des
Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in
Annahmeverzug gerät.
(3) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern ein Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen ist ihm zuzurechnen. Der Verkäufer haftet auch nach den
gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Lieferverzug auf einer von ihm, seinem
Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen zu vertretenden schuldhaften
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, in diesem Fall ist die
Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
(4) Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des
Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 4 Widerrufs-/Rückgaberecht (gemäß Fernabsatzgesetz (FernAbsG) §3 und BGB § 361b)
1. Dem Verbraucher steht es frei, den Vertrag innerhalb von
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder
durch Rücksendung des Kaufgegenstandes zu widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Kaufgegenstandes.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen oder Ärgernissen wird
um eine telefonische bzw. E-Mail-Rückfrage gebeten. Eine Begründung des
Widerrufs ist nicht vorgeschrieben, wird aber gern zur Kenntnis genommen.
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, so
hat der Verbraucher insoweit Wertersatz zu Leisten. Der Verbraucher darf die
Ware insofern nur vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch
eine übermäßige Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als zum
Ausgangsverkaufspreis verkauft werden kann, hat der Verbraucher auszugleichen.
Abgesehen vom vorbestehenden Widerrufsrecht werden Rücksendungen ohne
vorheriges schriftliches Einverständnis des Anbieters nicht anerkannt.
3. Der Verbraucher ist, sofern
er bereits im Besitz der Ware
ist, bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung
verpflichtet, wenn die
Ware postalisch versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung
trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem
Bestellwert bis zu Euro 40 der
Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der
bestellten
Ware.
§ 5 Beschaffenheit/Gewährleistung/Haftung;
Untersuchungspflicht des Kunden
(1)
Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an
dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer unter
Ausschluss der Rechte
des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis
herabzusetzen, zur
Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer
aufgrund der
gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene
Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
(2) Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch
Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes
erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder
der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche
zu den nachfolgenden Bedingungen
wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon
unberührt.
(4) Die Mängelansprüche des Käufers für den gebrauchten
Vertragsgegenstand verjähren ein Jahr nach Ablieferung des
Vertragsgegenstandes, es sei denn, dass der Verkäufer, seine gesetzlichen
Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen den Mangel arglistig verschwiegen oder
eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben.
(5) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen
Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von
der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich des
Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten,
haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst
ist.
(6) Der Verkäufer haftet
auch für Schäden, die durch
einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
Fahrlässigkeit die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht
betrifft.
Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf
Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet
jedoch nur, soweit die Schäden in
typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(7) Eine weitergehende Haftung
des Verkäufers ist ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen,
dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder
Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt
bleibt die Haftung
des Verkäufers gemäß § 3 Ziffer 3 dieses
Vertrages. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
(8) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels an dem
gebrauchten Vertragsgegenstand verjähren ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt
nicht, wenn der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, einen
Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit
des Vertragsgegenstandes übernommen haben, sowie im Fall von durch den
Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen
verschuldeten Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
§ 6 Besondere Inhalte/Klarstellung
Bücher/Zeitschriften aus der Zeit 1933 - 1945, mit darin
enthaltenen zeitgeschichtlichen oder militär-historischen Darstellungen und
Inhalten, werden nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr
verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der
wissenschaftlichen und kulturhistorischen Forschung usw. (§ 86 StGB) verkauft.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem
Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
(2) Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen
Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen
Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch
einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche
Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
(3) Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere
wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers
nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen
Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe des noch in seinem Eigentum
stehenden Vertragsgegenstandes verlangen. In der Zurücknahme des
Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die
dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung des
Vertragsgegenstandes durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Der Verkäufer ist nach rückerhalt des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung
befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers -
abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Ansprüche aus dem Kaufvertrag können ohne schriftliche
Einwilligung des Verkäufers nicht abgetreten werden.
(2) Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des
Kaufvertrages im übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich
vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung
an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die
den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen
Grenzen soweit wie möglich entspricht.
(3) Auf diesen Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem
Käufer im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag getroffen wurden, sind in dem
Kaufvertrag schriftlich niedergelegt.
© Gesellschaft für Jugendsozialarbeit und Bildungsförderung
e.V. Stuttgart. 2008.
Alle Rechte vorbehalten
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